Finanzierung

Nach ärztlicher Verordnung werden alle Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Der gesetzliche Selbstbehalt von 10% geht zu Lasten der Klient/Innen und wird von der Krankenkasse in Rechnung gestellt.Alle schweiz. Anerkannten Krankenkassen übernehmen unsere Leistungen (gemäss Artikel 7 der Krankenpflegeleistungsverordnung).

Alle Leistungen werden selbstverständlich auch an Selbstzahler/innen angeboten. Tarif und weitere Zusatzleistungen bitte auf Anfrage
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